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Bauantrags Informationen
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Bauantrags Informationen
Für die Errichtung eines Carports ist im Allgemeinen eine Bauanzeige oder eine Baugenehmigung seitens der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erforderlich.
Bevor Sie mit Arbeiten für Ihr Carport beginnen, sollten Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde über die notwendigen Maßnahmen bitte ausführlich informieren. Die Ihnen vorab, bei Bestellung oder beim Kauf des Carports zur Verfügung gestellte Bauzeichnung, Baubeschreibung, Statik ersetzen nicht eine Baugenehmigung oder Bauanzeige.
Für die Einreichung bei der Baubehörde sind weitere Unterlagen erforderlich und Sie müssen für das Verfahren gesondert einen Entwurfsverfasser (Architekten, Bau- Ing.) beauftragen. Gerne übernehmen wir für Sie den kompletten Bauantrag. Da sich die jeweiligen Landesbauordnungen unterschiedlich darstellen können, sind die folgenden Informationen allgemein gehalten und ersetzen nicht eine Beratung durch die örtlichen Bauämter, Bauaufsichtsbehörden, Architekten und andere Sachkundige, bitte haben Sie dafür Verständnis.
1. Im Allgemeinen muss für einen Carport ein Bauantrag gestellt werden. Für Gebiete, für die ein Bebauungsplan existiert (Auskunft gibt die Stadt/Gemeinde), wird eine Bauanzeige eingereicht.
2. Zu den Unterlagen eines Bauantrages oder einer Bauanzeige gehören...
3. Der Bauantrag nebst Unterlagen muss vom Bauherrn und dem Entwurfsverfasser ausgefüllt und unterschrieben werden. Wenn wir für Sie den Bauantrag stellen senden wir Ihnen die Unterlagen Vorlagereif für das Bauamt zu. Sie müssen nur noch den Bauantrag unterschreiben.
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